Definition
Als Dachüberstand wird der Teil des Daches bezeichnet, der über die Außenwand eines Gebäudes ragt (auskragt). An der Giebelseite bildet der Ortgang den Dachüberstand . Kernzweck des Dachüberstands ist der Schutz der Außenwand vor Feuchtigkeit durch Niederschlag. Weiterhin bietet ein Dachüberstand Sonnenschutz und beugt einer Überhitzung des Gebäudes vor.