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Dach­über­stand

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Defi­ni­tion

Als Dach­über­stand wird der Teil des Daches bezeichnet, der über die Außen­wand eines Gebäudes ragt (auskragt). An der Giebel­seite bildet der Ortgang den Dach­über­stand . Kern­zweck des Dach­über­stands ist der Schutz der Außen­wand vor Feuch­tig­keit durch Nieder­schlag. Weiterhin bietet ein Dach­über­stand Sonnen­schutz und beugt einer Über­hit­zung des Gebäudes vor.

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