Definition
Als Giebelseite wird die Seite der Halle mit Dachneigung , bzw. Dachschräge bezeichnet.
Als Giebelkragarm wird eine auskragende Dachkonstruktion bezeichnet. Der Kragarm wird als konstruktiver Holzschutz eingesetzt und dient der Schaffung von Lagerflächen.
Als Giebelstützen bezeichnet man sich in der Giebelwand befindliche Pfosten zur Einleitung von Vertikallasten aus der Dachkonstruktion.