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Giebel

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Defi­ni­tion

Als Giebel­seite wird die Seite der Halle mit Dach­nei­gung , bzw. Dach­schräge bezeichnet.
Als Giebel­kragarm wird eine auskra­gende Dach­kon­struk­tion bezeichnet. Der Kragarm wird als konstruk­tiver Holz­schutz einge­setzt und dient der Schaf­fung von Lagerflächen.
Als Giebel­stützen bezeichnet man sich in der Giebel­wand befind­liche Pfosten zur Einlei­tung von Verti­kal­lasten aus der Dachkonstruktion.

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