Fördermittel für Holzbau, Wohnungsbau, Aufstockungen und modulare Gebäude
Fördermittel sind besonders für Bauherren interessant, die heute Wohnungen, Bürogebäude, Kindertagesstätten, Hallen oder andere Gebäude in Holzbauweise errichten möchten. Je nach Standort, Gebäudenutzung und Energiestandard können die Auftraggeber von unterschiedlichen Förderprogrammen profitieren.
Fördermöglichkeiten für nachhaltige Holzbauprojekte in Deutschland
Förderfähig können insbesondere folgende Leistungen und Gebäudetypen aus dem Portfolio von FH Finnholz sein:
- Mehrgeschossiger Wohnungsbau in Holzbauweise
- Sozialer und bezahlbarer Mietwohnungsbau
- Genossenschaftliches Bauen
- Aufstockungen und Nachverdichtungen
- Dachgeschossausbauten und Gebäudeerweiterungen
- Modulbau und serielles Bauen
- Kindertagesstätten, Schulen und Bildungsgebäude
- Pflege‑, Senioren- und Sonderwohnformen
- Büro- und Verwaltungsgebäude
- Gewerbe- und Industriehallen
- Sport- und Freizeithallen
- energetische Sanierungen und Bauen im Bestand
- Holzrahmenbau, Massivholzbau und vorgefertigte Holzbauelemente
FH Finnholz realisiert deutschlandweit Holzbauprojekte für Projektentwickler, Investoren, Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, Kommunen, öffentliche Auftraggeber sowie Gewerbe- und Industriekunden. Das Leistungsspektrum reicht von Holzhallen und Bürogebäuden über den mehrgeschossigen Wohnungsbau bis zu Aufstockungen, Modulbauten und Projekten der Gebäudeklasse 5.
Entscheidend ist: Eine Förderung wird in der Regel nicht allein deshalb gewährt, weil ein Gebäude aus Holz errichtet wird. Förderfähig wird ein Projekt vor allem durch seinen energetischen Standard, seine Nachhaltigkeitsqualität, die vorgesehene Nutzung, die Miet- oder Belegungsbindung, die Barrierefreiheit oder den Beitrag zur kommunalen Wohnraumversorgung.
Holzbau kann das Erreichen dieser Anforderungen jedoch erheblich unterstützen. Ein hoher Vorfertigungsgrad, geringes Eigengewicht, kurze Montagezeiten, eine gute energetische Gebäudehülle und die Möglichkeit einer Lebenszyklusoptimierung machen den Holzbau besonders interessant für klimafreundliche Neubauten, Aufstockungen und serielle Wohnungsbauprojekte.
Bundesweite KfW-Förderung für Neubau und Holzbau
Klimafreundlicher Neubau für Wohngebäude – KfW 297 und 298
Die KfW-Programme 297 und 298 unterstützen den Neubau sowie den Ersterwerb klimafreundlicher Wohngebäude.
Das Programm 297 richtet sich insbesondere an selbstnutzende Eigentümer. Das Programm 298 kommt unter anderem für vermietete Wohngebäude, Wohnungsunternehmen, Investoren und Genossenschaften infrage.
Förderfähig sind Wohngebäude, die die jeweils geltenden energetischen Anforderungen und Vorgaben zu den Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus erfüllen. Eine höhere Förderstufe kann erreicht werden, wenn zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude, kurz QNG, nachgewiesen wird.
Für ein Holzbauprojekt kann die Lebenszyklusbetrachtung besonders relevant sein. Die CO₂-Wirkung der eingesetzten Baustoffe, die Konstruktion, die Energieversorgung und die spätere Nutzung werden gemeinsam betrachtet.
Im Dezember 2025 wurde innerhalb der KFN-Förderung zusätzlich eine befristete Förderstufe für Effizienzhäuser 55 eingeführt. Nach aktuellem Stand endet diese spätestens am 31. Dezember 2026 und kann bei ausgeschöpften Haushaltsmitteln bereits früher geschlossen werden. Die regulären KFN-Förderstufen und die jeweils aktuellen Kreditbeträge müssen deshalb projektbezogen geprüft werden.
Besonders interessant für FH-Finnholz-Projekte:
- Mehrgeschossige Wohngebäude
- Mehrfamilienhäuser in serieller Holzbauweise
- Genossenschaftliche Wohnprojekte
- Aufstockungen, soweit hierdurch neue abgeschlossene Wohneinheiten entstehen und die Programmbedingungen erfüllt werden
- Ersatzneubauten
- Wohn‑, Alten- und Pflegeheime
- Projekte mit QNG- oder DGNB-Zertifizierung
Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – KfW 296
Das KfW-Programm 296 fördert klimafreundliche und flächeneffiziente Wohngebäude im Niedrigpreissegment.
Der Kredit kann bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit betragen. Gefordert werden unter anderem eine wirtschaftliche Flächenplanung, die Einhaltung bestimmter Kosten- und Ausstattungsgrenzen sowie ein klimafreundlicher Gebäudestandard.
Das Programm ist besonders relevant für:
- kosteneffizienten Mietwohnungsbau
- seriellen und modularen Wohnungsbau
- standardisierte Mehrfamilienhäuser
kommunale Wohnungsbaugesellschaften - Wohnungsgenossenschaften
- Investoren mit Fokus auf bezahlbaren Wohnraum
Die industrielle Vorfertigung von Wand‑, Decken- und Dachelementen kann helfen, Bauzeit, Schnittstellen und Kosten zu reduzieren. Damit passt der serielle Holzbau grundsätzlich gut zu den Zielen eines flächen- und kosteneffizienten Wohnungsbaus.
Klimafreundlicher Neubau für Nichtwohngebäude – KfW 299
Das Programm KfW 299 unterstützt den Neubau und Ersterwerb klimafreundlicher Nichtwohngebäude. Auch hier stehen Energieeffizienz, erneuerbare Energieversorgung und die Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus im Mittelpunkt.
Gefördert werden können beispielsweise:
- Büro- und Verwaltungsgebäude
- Kindertagesstätten und Schulen
- soziale Einrichtungen
- kommunale Gebäude
- Gewerbegebäude
- Produktions- und Logistikgebäude
- Sport- und Freizeiteinrichtungen
Auch für Nichtwohngebäude wurde eine befristete Effizienzgebäude-55-Förderstufe eingerichtet. Sie soll nach aktuellem Stand spätestens am 31. Dezember 2026 enden.
Klassische, nicht beheizte Lager- oder Produktionshallen erfüllen nicht automatisch die Voraussetzungen. Entscheidend sind die konkrete thermische Konditionierung, Gebäudenutzung und energetische Bilanzierung.
Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment für Nichtwohngebäude – KfW 596
Mit dem Programm 596 werden klimafreundliche Nichtwohngebäude im Niedrigpreissegment unterstützt. Das Gebäude muss mindestens die geforderte Effizienzgebäude-Stufe erreichen und besonders niedrige Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus nachweisen.
Mögliche Anwendungsfelder sind insbesondere:
- standardisierte Kindertagesstätten
- Schulen und Bildungsbauten
- kommunale Verwaltungsgebäude
- kosteneffiziente Bürogebäude
- soziale Einrichtungen
- modular geplante Nichtwohngebäude
KfW-Förderung für Kommunen – Programme 498 und 499
Kommunen können für klimafreundliche Wohn- und Nichtwohngebäude eigene KfW-Förderangebote nutzen. Je nach Programm werden Zuschüsse von bis zu zehn Prozent der förderfähigen Kosten ausgewiesen. Die Förderung kann grundsätzlich mit weiteren Fördermitteln kombiniert werden, sofern keine unzulässige Überförderung entsteht.
Das ist besonders relevant für:
- kommunalen Wohnungsbau
- Kindertagesstätten und Schulen
- Verwaltungsgebäude
- Feuerwehr- und Bauhofgebäude
- Sportgebäude
- kommunale Quartiersprojekte
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Bundesförderung für effiziente Gebäude bei Sanierungen
Für die energetische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden bestehen weiterhin Programme der Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG.
Für FH Finnholz können diese Programme insbesondere bei folgenden Vorhaben relevant sein:
- energetische Ertüchtigung einer Gebäudehülle
- Erweiterung und Sanierung bestehender Gewerbegebäude
- Aufstockung in Verbindung mit einer Gesamtsanierung
- Umnutzung bestehender Nichtwohngebäude
- Sanierung von Wohngebäuden zu einem Effizienzhaus
- Sanierung von Büro‑, Bildungs- oder Kommunalgebäuden
Für die Sanierung von Nichtwohngebäuden steht insbesondere das KfW-Programm 263 zur Verfügung. Voraussetzung ist regelmäßig, dass der Bauantrag oder die Bauanzeige des bestehenden Gebäudes mindestens fünf Jahre zurückliegt. Die Förderbedingungen der BEG wurden zum 21. Juli 2026 angepasst.
Bei Aufstockungen ist deshalb genau zu unterscheiden:
- Wird lediglich neuer Wohnraum auf einem Bestandsgebäude geschaffen?
- Wird gleichzeitig das gesamte Gebäude energetisch saniert?
- Handelt es sich förderrechtlich um einen Neubau, eine Erweiterung oder eine Sanierung?
- Können Neubau- und Sanierungsförderung für klar getrennte Kostenbestandteile kombiniert werden?
Diese Zuordnung sollte frühzeitig durch Energieeffizienz-Experten und Fördermittelberater vorgenommen werden.
Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude und DGNB
Bei vielen klimafreundlichen Neubauprogrammen kann eine QNG-Zertifizierung die maximal mögliche Förderung erhöhen.
Für das QNG werden nicht nur der Energieverbrauch, sondern unter anderem auch folgende Aspekte betrachtet:
- Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus
- nachhaltige Materialwahl
- Schadstoffvermeidung
- Barrierefreiheit
- Flächen- und Ressourceneffizienz
- Rückbau- und Recyclingfähigkeit
- Qualität der Planung und Dokumentation
Die KfW weist ausdrücklich darauf hin, dass mit einer QNG-Zertifizierung eine höhere Neubauförderung erreicht werden kann.
FH Finnholz verfügt neben dem eigenen Ingenieur- und Planungskompetenznetzwerk auch über Leistungen im Bereich DGNB und Auditierung. Dadurch können Nachhaltigkeitsanforderungen bereits in die Gebäudeplanung, Materialauswahl und Ausführung integriert werden.
Soziale Wohnraumförderung des Bundes
Der Bund beteiligt sich über die Länder an der Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus. Die konkrete Bewilligung erfolgt jedoch über die Bundesländer, Landesförderbanken und regional zuständigen Wohnraumförderstellen.
Gefördert werden insbesondere:
- Neubau preisgebundener Mietwohnungen
- Erwerb neuer Mietwohnungen
- Umbau und Umnutzung zu Wohnraum
- Aufstockungen und Erweiterungen
- Wohnraum für Studierende und Auszubildende
- barrierefreie und rollstuhlgerechte Wohnungen
- besondere Wohnformen
- Modernisierung von Sozialwohnungen
Im Gegenzug übernehmen Bauherren in der Regel Mietpreis- und Belegungsbindungen. Die Dauer der Bindung kann je nach Land und Fördermodell 15, 25, 30, 35 oder mehr Jahre betragen.
Städtebauförderung und Quartiersentwicklung
Die Städtebauförderung unterstützt Kommunen bei der Entwicklung und Erneuerung von Stadt- und Ortsquartieren. Antragsberechtigt ist regelmäßig die Kommune. Private oder gewerbliche Eigentümer können mittelbar profitieren, wenn ihr Vorhaben Bestandteil einer kommunalen Gesamtmaßnahme ist.
Mögliche Einsatzbereiche:
- Umnutzung brachliegender Grundstücke
- Revitalisierung von Ortszentren
- neue Wohn- und Mischquartiere
- Aktivierung leerstehender Gebäude
- soziale Infrastruktur
- Schulen, Kitas und Begegnungsstätten
- Klimaanpassung und Freiraumgestaltung
Projektentwickler sollten deshalb frühzeitig klären, ob das Grundstück in einem Sanierungsgebiet, Städtebaufördergebiet oder kommunalen Entwicklungsgebiet liegt.
Bundesförderung für kommunale Sportstätten
Für kommunale Sportstätten bestehen zeitlich begrenzte Projektaufrufe. Im Förderjahr 2026 wird unter anderem die Sanierung & Neubau kommunaler Schwimmbäder adressiert. Andere Sportstättenprogramme werden regelmäßig neu aufgelegt oder an Bundeshaushalte angepasst.
Für Sporthallen in Holzbauweise sollte zusätzlich geprüft werden:
- Landes-Sportstättenförderung
- kommunale Investitionsprogramme
- Schulbauförderung
- Städtebauförderung
- KfW-Förderung für klimafreundliche Nichtwohngebäude
- regionale Vereins- und Strukturförderung
Regionale Wirtschaftsförderung und GRW
In strukturschwächeren Regionen können gewerbliche Investitionen über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, kurz GRW, unterstützt werden.
Förderfähig können je nach Fördergebiet und Unternehmensgröße unter anderem sein:
- neue Produktionsstätten
- Erweiterung bestehender Betriebe
- Logistik- und Lagergebäude
- Betriebsverlagerungen
- touristische und freizeitwirtschaftliche Vorhaben
- zusätzliche Dauerarbeitsplätze
Ob ein Hallen- oder Gewerbebau gefördert werden kann, hängt vom Standort, der Unternehmensgröße, dem Investitionszweck und der regionalwirtschaftlichen Wirkung ab. Eine reine Ersatzinvestition oder ein ausschließlich lokal ausgerichteter Betrieb ist häufig nur eingeschränkt förderfähig.
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Der Bau-Turbo: schneller zu neuem Wohnraum
Was ist der Bau-Turbo?
Der sogenannte Bau-Turbo ist das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“. Es wurde am 29. Oktober 2025 verkündet und ist am 30. Oktober 2025 in Kraft getreten.
Kern der Regelung ist insbesondere der neue § 246e Baugesetzbuch. Kommunen erhalten damit ein befristetes Instrument, um bei Wohnungsbauvorhaben von bestimmten bauplanungsrechtlichen Vorschriften abzuweichen.
Der Bau-Turbo ist bis zum 31. Dezember 2030 befristet. Er ersetzt weder die Baugenehmigung noch technische, brandschutzrechtliche oder sicherheitsrelevante Anforderungen. Er kann aber den zeitaufwendigen Weg über die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans in geeigneten Fällen vermeiden.
Was ermöglicht der Bau-Turbo?
Der Bau-Turbo kann insbesondere folgende Vorhaben erleichtern:
- Neubau zusätzlicher Wohnungen
- Aufstockung bestehender Wohn- und Nichtwohngebäude
- Anbau und Erweiterung
- Dachgeschossausbau
- Umnutzung von Büro- oder Gewerbeflächen zu Wohnraum
- Nachverdichtung bestehender Siedlungen
- Bebauung in zweiter Reihe
- Wohnungsbau trotz abweichender Festsetzungen eines Bebauungsplans
- in geeigneten Fällen Wohnungsbau im unbeplanten Innenbereich
- unter engeren Voraussetzungen Wohnungsbau im Außenbereich
- Wohnungsbau in der Nähe gewerblicher Nutzungen mit innovativen Lärmschutzkonzepten
Nach der endgültig verabschiedeten Regelung soll die Gemeinde grundsätzlich innerhalb von drei Monaten entscheiden. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann eine Zustimmung als erteilt gelten, wenn die Kommune nicht fristgerecht ablehnt. Die kommunale Zustimmung beziehungsweise Mitwirkung bleibt damit zentral.
Was der Bau-Turbo nicht bedeutet
Der Bau-Turbo ist kein automatischer Anspruch auf eine Baugenehmigung.
Weiterhin zu prüfen sind unter anderem:
- Landesbauordnung
- Tragwerksplanung und Standsicherheit
- Brandschutz
- Schallschutz
- Abstandsflächen
- Erschließung
- Natur- und Artenschutz
- Denkmalschutz
- Hochwasser- und Bodenschutz
- Verkehr und Stellplätze
- gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse
- nachbarliche Belange
- kommunale Infrastruktur
Auch muss die Kommune den Bau-Turbo anwenden wollen. Städte und Gemeinden können lokale Leitlinien, Gebietskulissen oder qualitative Anforderungen festlegen.
Nutzen des Bau-Turbos für Holzbau und Aufstockungen
Für FH Finnholz ist der Bau-Turbo vor allem deshalb relevant, weil er genau die Projektarten erleichtern kann, bei denen der vorgefertigte Holzbau seine größten Vorteile ausspielt.
Schnellere Aktivierung vorhandener Grundstücke
Baulücken, Innenhöfe, Parkplatzflächen, eingeschossige Gewerbegebäude oder vorhandene Wohnsiedlungen können unter Umständen schneller für neuen Wohnraum aktiviert werden.
Aufstockung bestehender Gebäude
Holzkonstruktionen besitzen ein vergleichsweise geringes Eigengewicht. Dadurch können bestehende Tragwerke häufig leichter um zusätzliche Geschosse ergänzt werden als mit schweren Bauweisen.
Durch die Vorfertigung lassen sich Aufstockungen zudem mit kürzeren Montagezeiten und geringeren Beeinträchtigungen für Bewohner und Nachbarschaft umsetzen.
Umnutzung von Gewerbe- und Büroflächen
Wo Bürogebäude oder Gewerbeflächen nicht mehr vollständig benötigt werden, kann eine Umnutzung zu Wohnraum geprüft werden. Vorgefertigte Holzbauelemente eignen sich beispielsweise für neue Fassaden, zusätzliche Geschosse, Innenausbauten oder ergänzende Gebäudeteile.
Serieller und modularer Wohnungsbau
Wenn das Planungsrecht schneller geklärt ist, wird die kurze Realisierungszeit des seriellen Holzbaus besonders wertvoll. Wiederholbare Grundrisse, standardisierte Bauteile und eine witterungsgeschützte Vorfertigung können dazu beitragen, Projekte nach der Genehmigung zügig umzusetzen.
Bessere Wirtschaftlichkeit
Eine verkürzte Planungsphase kann Finanzierungskosten, Vorhaltekosten und Projektrisiken reduzieren. Der Bau-Turbo senkt allerdings nicht automatisch die eigentlichen Baukosten. Seine größte wirtschaftliche Wirkung liegt in der möglichen Verkürzung von Planungs- und Entscheidungsprozessen.
So sollten Bauherren den Bau-Turbo nutzen
Ein erfolgversprechendes Vorgehen umfasst in der Regel:
- Grundstück und Bestandsgebäude auf Nachverdichtungspotenziale prüfen.
- Ein städtebaulich und technisch plausibles Vorhaben entwickeln.
- Frühzeitig mit Gemeinde, Bauamt und politischen Entscheidungsträgern sprechen.
- Vorteile für die Kommune konkret darstellen.
- Wohnungsanzahl, Mietniveau, Zielgruppen und Infrastrukturbedarf benennen.
- Brandschutz, Schall, Verkehr und Erschließung vorprüfen.
- Bau-Turbo, Landesförderung und KfW-Förderung miteinander abstimmen.
- Erst nach Förderantrag beziehungsweise Förderfreigabe verbindliche Bauaufträge auslösen.
Besonders überzeugend sind Projekte, die mehrere kommunale Ziele miteinander verbinden: neuer Wohnraum, kurze Bauzeit, bezahlbare Mieten, geringe Flächenversiegelung, Aufwertung des Bestands und klimafreundliche Bauweise.
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Förderprogramme der Bundesländer
Baden-Württemberg
Die L‑Bank fördert über die Mietwohnungsfinanzierung Baden-Württemberg den Neubau, Ersatzneubau und Erwerb neuen Mietwohnraums. Auch Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen, durch die neuer Wohnraum entsteht, können einbezogen werden.
Für frei finanzierten klimafreundlichen Mietwohnungsbau besteht außerdem eine L‑Bank-Finanzierung, in die Mittel der KfW-Programme 296 und 298 eingebunden werden können.
Bayern
Die BayernLabo fördert den Neubau, Umbau und die Modernisierung von Mietwohnungen mit zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen. Wesentliche Instrumente sind das Bayerische Wohnungsbauprogramm und die einkommensorientierte Förderung.
Eine bayerische Besonderheit ist die Förderung langfristig gebundenen Kohlenstoffs in Gebäuden in Holzbauweise. Die konkrete Anwendbarkeit und Förderhöhe ist über die örtliche Bewilligungsstelle zu prüfen.
Die einkommensorientierte Förderung kann grundsätzlich mit der Bundesförderung Klimafreundlicher Neubau kombiniert werden.
Berlin
Der IBB-Wohnungsneubaufonds unterstützt den sozialen Wohnungsbau, den Neubau preisgünstiger Mietwohnungen und den genossenschaftlichen Wohnungsbau. Auch Aus‑, Umbau und Nutzungsänderung können förderfähig sein.
Seit dem 29. Mai 2026 gelten neue Wohnungsbauförderungsbestimmungen.
Berlin strebt an, jährlich bis zu 5.000 Wohnungen über die Neubauförderung zu unterstützen.
Besonders relevant:
- Aufstockungen
- Dachgeschossausbau
- Lückenschließungen
- serieller Geschosswohnungsbau
- Genossenschaftsprojekte
- Umwandlung von Nichtwohnflächen
Brandenburg
Die Investitionsbank des Landes Brandenburg fördert den Neubau von Mietwohnungen mit Zuschüssen, zinsfreien Darlehen und laufenden Aufwendungszuschüssen. Auf der aktuellen Programmseite werden Zuschüsse von 500 Euro je Quadratmeter und Darlehen bis zu 2.200 Euro je Quadratmeter genannt.
Förderfähig sind insbesondere generationsgerechte Mietwohnungen zu sozial verträglichen Mieten.
Auch selbst genutztes Wohneigentum wird über Zuschüsse und zinsfreie Darlehen unterstützt.
Bremen
Die Bremer Aufbau-Bank ist Ansprechpartnerin für die Wohnraumförderung in Bremen und Bremerhaven.
Gefördert wird insbesondere der Neubau von Gebäuden mit mehr als zwei Mietwohnungen sowie von Mietreihenhäusern.
Interessant sind:
- mehrgeschossige
- Mietwohnungsprojekte
- Nachverdichtungen
- Aufstockungen
- energie- und kosteneffiziente Neubauten
- barrierefreie Wohnungen
Hamburg
Die IFB Hamburg unterstützt den Neubau geförderter Mietwohnungen durch Förderdarlehen und Zuschüsse. Zusätzlich bestehen Förderbausteine für besondere Zielgruppen und Qualitäten.
Hamburg stellte für die Jahre 2025 und 2026 insgesamt rund 1,774 Milliarden Euro für Neubau, Modernisierung und Bindungsankauf bereit.
Mögliche Förderfelder:
- klassischer sozialer Mietwohnungsbau
- Wohnungen für vordringlich Wohnungssuchende
- Sonderwohnformen
- barrierefreier Wohnraum
- Dachaufstockungen
- energieeffiziente Modernisierung
Hessen
Die WIBank unterstützt den sozialen Mietwohnungsbau. Nach der seit 2026 geltenden Richtlinie sind Vorhaben mit mindestens vier neu entstehenden oder modernisierten Wohneinheiten förderfähig.
Fördermittel werden regelmäßig über die örtlich zuständige Wohnraumförderstelle angemeldet. Für das Programmjahr 2026 gilt eine konkrete Anmeldefrist, sodass Projekte frühzeitig eingereicht werden müssen.
Relevante Projekte:
- Mietwohnungsneubau
- Modernisierung
- studentisches Wohnen
- Wohnraum für Auszubildende
- barrierefreie Wohnungen
Mecklenburg-Vorpommern
Das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern fördert sozialen Wohnungsneubau über zinsgünstige beziehungsweise zinslose Darlehen und Zuschüsse.
Das Neubauprogramm „Wohnungsbau Sozial“ richtet sich insbesondere an Ober‑, Mittel- und Grundzentren mit niedrigen Leerstandsquoten.
Förderfelder:
- sozialer Mietwohnungsbau
- Modernisierung
- Wiederherstellung leerstehender Wohnungen
- Genossenschaftswohnungen
- barrierefreier Wohnraum
Niedersachsen
Die NBank unterstützt über die allgemeine Mietwohnraumförderung den Neubau von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern sowie die Änderung, den Umbau und die Erweiterung bestehender Gebäude. Die Förderung erfolgt unter anderem über zunächst zinslose Darlehen.
Zuschläge können beispielsweise für barrierefreie Wohnungen gewährt werden.
Daneben bestehen besondere Programme, etwa für Mietwohnraum auf den Ostfriesischen Inseln und für spezielle Zielgruppen.
Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen verfügt über eine umfangreiche öffentliche Wohnraumförderung.
Die NRW.BANK fördert insbesondere:
- Neuschaffung von Mietwohnraum
- Erwerb neuer Mietwohnungen
- Gruppenwohnungen
- Wohnraum für Menschen mit Behinderungen
- Modernisierung
- selbst genutztes Wohneigentum
Die Förderung der Neuschaffung von Mietwohnraum erfolgt nach der 2026 aktualisierten Förderrichtlinie „Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen“.
Der Schwerpunkt liegt auf bezahlbaren Mietwohnungen und selbst genutztem Eigentum. Die Beantragung und Beratung erfolgen über die örtlich zuständigen Bewilligungsbehörden.
Rheinland-Pfalz
Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz unterstützt den Bau von Mietwohnungen, die Schaffung sozialen Wohnraums, Modernisierungen und selbst genutztes Wohneigentum.
Beim geförderten Mietwohnungsbau können neben Grunddarlehen zusätzliche Tilgungszuschüsse für besondere Qualitäten und Zielsetzungen gewährt werden. Die Konditionen richten sich nach dem Förderjahr und der jeweiligen Fördermietenstufe.
Saarland
Die Saarländische Investitionskreditbank unterstützt die soziale Wohnraumförderung mit Zuschüssen und Darlehen.
Das Mietwohnungsbauangebot richtet sich an Bauherren, die Wohnungen für die Zielgruppen der sozialen Wohnraumförderung bereitstellen.
Wichtig ist, dass Anträge vor dem Beginn des Bauvorhabens eingereicht werden. Zusätzlich sind Anforderungen an flächen- und kostensparendes Bauen sowie ökologische Belange zu beachten.
Sachsen
Die Sächsische Aufbaubank fördert über die Richtlinie gebundener Mietwohnraum die Schaffung mietpreis- und belegungsgebundener Wohnungen.
Zusätzliche Programme bestehen für preisgünstigen Mietwohnraum, Modernisierung und den Einbau von Aufzügen.
Für Neubauprojekte ist zu beachten, dass sich die Förderung teilweise auf bestimmte Städte, Gebietskulissen oder kommunale Bedarfsnachweise konzentriert.
Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt unterstützt grundsätzlich Neubau, Erwerb und Sanierung von Wohnraum. Die Richtlinien für selbst genutztes Wohneigentum und Mietwohnungsbau befinden sich zum Stand Juli 2026 jedoch in Überarbeitung. Eine reguläre Förderung soll nach Abschluss der Überarbeitung wieder möglich sein.
Aktiv ist das IB-Wohneigentumsprogramm für die Neuschaffung und den Ersterwerb selbst genutzten Wohneigentums.
Projektentwickler sollten den Programmstatus unmittelbar vor Antragstellung bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt prüfen.
Schleswig-Holstein
Die IB.SH unterstützt die soziale Wohnraumförderung mit zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen.
Förderfähig sind insbesondere Neubau, Ausbau, Umbau, Erweiterung und Modernisierung von Mietwohnungen für besonders förderwürdige Haushalte.
Die Fördermittel für 2026 sind nach Angaben des Landes bereits ausgeschöpft. Neue Projekte können gegebenenfalls über eine Warteliste beziehungsweise für das Förderjahr 2027 angemeldet werden.
Eine besonders frühe Projektqualifizierung ist daher erforderlich.
Thüringen
Die Thüringer Wohnungsbauförderung 2026 bis 2030 unterstützt Neubau, Umbau, Ausbau, Erweiterung, Modernisierung und Sanierung bezahlbarer, belegungsgebundener Mietwohnungen.
Die Förderung erfolgt über zinslose Baudarlehen, die durch direkte Zuschüsse ergänzt werden können.
Geeignet sind insbesondere:
- Mietwohnungsneubau
- Aufstockungen
- barrierefreie Wohnungen
- Umbau leerstehender Gebäude
- Modernisierung kommunaler und genossenschaftlicher Bestände
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Typische kommunale Förderungen
Je nach Standort können folgende Unterstützungen hinzukommen:
Kommunale Wohnungsbauförderung
- ergänzende Zuschüsse je Wohneinheit
- kommunale Darlehen
- Zuschüsse für Mietpreisbindungen
- Förderung von Dachausbau und Aufstockung
- Förderung der Umwandlung leerstehender Gewerbeflächen
Vergünstigte Grundstücke und Konzeptvergaben
Kommunen vergeben Grundstücke teilweise nicht zum höchsten Preis, sondern nach Konzeptqualität.
Bewertet werden beispielsweise:
- Anteil bezahlbarer Wohnungen
- Holzbau und Nachhaltigkeit
- Energie- und Mobilitätskonzept
- Gemeinschaftsflächen
- soziale Mischung
- kurze Realisierungszeit
- architektonische Qualität
Erbbaurecht
Statt eines Grundstückskaufs kann die Kommune ein Erbbaurecht vergeben. Dadurch sinkt der anfängliche Kapitalbedarf. Unter bestimmten Voraussetzungen werden reduzierte Erbbauzinsen für sozialen oder genossenschaftlichen Wohnungsbau angeboten.
Stellplatzförderung und Stellplatzablöse
Bei gut erschlossenen innerstädtischen Projekten können reduzierte Stellplatzanforderungen oder Mobilitätskonzepte die Baukosten erheblich senken.
Dach‑, Fassaden- und Begrünungsförderung
Viele Städte fördern:
- Gründächer
- Fassadenbegrünung
- Regenwasserrückhaltung
- Entsiegelung
- Photovoltaikanlagen
- Batteriespeicher
- Ladeinfrastruktur
- sommerlichen Wärmeschutz
Lokale Klimaschutzprogramme
Kommunen und Stadtwerke fördern teilweise Wärmepumpen, Photovoltaik, Solarthermie, Nahwärmeanschlüsse oder Energieberatungen.
Sanierungsgebiete
In förmlich festgelegten Sanierungsgebieten können Modernisierungsvereinbarungen, Zuschüsse und erhöhte steuerliche Abschreibungen infrage kommen.
Wirtschaftsförderung
Bei Hallen‑, Produktions- und Gewerbebauten können Gewerbegrundstücke, Infrastrukturmaßnahmen oder regionale Investitionszuschüsse relevant sein.
Unser empfohlener kommunaler Fördercheck
Für jedes Projekt sollten mindestens folgende Stellen angefragt werden:
- Bauamt
- Stadtplanungsamt
- kommunale Wohnraumförderstelle
- Wirtschaftsförderung
- Klimaschutzmanagement
- Liegenschaftsamt
- regionale Energieagentur
- Stadtwerk oder Netzbetreiber
- zuständige Landesförderbank
- örtliche Bewilligungsbehörde
Welche Förderkombination passt zu welchem Projekt?
Mögliche Kombination:
- KfW 298 oder KfW 296
- soziale Wohnraumförderung des Landes
- kommunale Ergänzungsförderung
- QNG- beziehungsweise DGNB-Förderstufe
- kommunales Grundstück oder Erbbaurecht
Mögliche Kombination:
- KfW-Neubauförderung für die neu geschaffenen Einheiten
- BEG-Förderung für die Sanierung des Bestands
- Landeswohnraumförderung
- kommunales Aufstockungsprogramm
- Bau-Turbo nach § 246e BauGB
Die Kosten müssen sauber zwischen Neubau, Bestand und nicht förderfähigen Maßnahmen abgegrenzt werden.
Mögliche Kombination:
- KfW-Neubauförderung
- Landeswohnraumförderung
- kommunales Grundstück in Konzeptvergabe
- Erbbaurecht
- Programme für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen
- QNG-Förderstufe
Mögliche Kombination:
- KfW 299 oder 596
- kommunale KfW-Programme
- Landes-Schulbau- oder Kita-Förderung
- Städtebauförderung
- regionale Strukturförderung
- kommunaler Investitionshaushalt
Mögliche Kombination:
- KfW-Förderung für ein klimafreundliches Nichtwohngebäude
- GRW-Förderung
- Landesprogramme für Energieeffizienz
- regionale Wirtschaftsförderung
- kommunale Grundstücks- und Infrastrukturförderung
- PV‑, Speicher- oder Ladeinfrastrukturförderung
Mögliche Kombination:
- KfW 299
- Bundes- oder Landes-Sportstättenprogramme
- kommunale Investitionsförderung
- Vereinsförderung
- Städtebauförderung
- regionale Strukturprogramme
Fördermittelberatung bereits in der Planungsphase
Förderfähiges Bauen beginnt nicht beim Ausfüllen eines Antrags, sondern bei der ersten Projektidee.
Bereits in einer frühen Planungsphase sollten geklärt werden:
- Wer wird Bauherr und Eigentümer?
- Wie wird das Gebäude genutzt?
- Handelt es sich um Wohn- oder Nichtwohnflächen?
- Welche energetische Förderstufe ist wirtschaftlich erreichbar?
- Soll eine QNG- oder DGNB-Zertifizierung erfolgen?
- Sind Mietpreis- und Belegungsbindungen möglich?
- Welche Anforderungen stellt die Landesförderung?
- Ist eine kommunale Ergänzungsförderung verfügbar?
- Kann der Bau-Turbo genutzt werden?
- Welche Maßnahmen dürfen noch nicht beauftragt werden?
- Welche Förderprogramme dürfen kombiniert werden?
Nachhaltigkeit, Tragwerk, Brandschutz, Gebäudehülle, Haustechnik und Förderbedingungen müssen als zusammenhängendes System geplant werden.
Mit FH Finnholz förderfähige Holzbauprojekte realisieren
FH Finnholz verbindet Holzbauplanung, Vorfertigung, Statik, Projektmanagement und Bauausführung.
Das schafft wichtige Voraussetzungen für geförderte Projekte:
- frühzeitige Kostensicherheit
- planbare Bauzeiten
- hoher Vorfertigungsgrad
- geringes Konstruktionsgewicht bei Aufstockungen
- serielle und modulare Lösungen
- energetisch hochwertige Gebäudehüllen
- dokumentierbare Material- und Bauteilqualitäten
- Erfahrung mit Wohn‑, Gewerbe- und öffentlichen Gebäuden
- Unterstützung bei DGNB- und Nachhaltigkeitsanforderungen
Ob Wohnungsbau, Aufstockung, Kita, Bürogebäude oder Gewerbehalle: Wir betrachten Ihr Projekt ganzheitlich und unterstützen Sie dabei, technische Planung, Wirtschaftlichkeit und Förderfähigkeit sinnvoll miteinander zu verbinden.
Hinweis: FH Finnholz erbringt keine Rechts‑, Steuer- oder Finanzierungsberatung. Förderentscheidungen werden ausschließlich durch die zuständigen Fördergeber und Bewilligungsstellen getroffen. Programme, Konditionen und Haushaltsmittel können sich jederzeit ändern. Förderanträge müssen regelmäßig vor Vorhabensbeginn gestellt werden.
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FAQ — Häufige Fragen zum Bereich Fördermittel
Was ist der Bau-Turbo?
Der Bau-Turbo ist eine bis Ende 2030 befristete Sonderregelung im Baugesetzbuch. Kommunen können damit geeignete Wohnungsbauprojekte schneller zulassen und von bestimmten bauplanungsrechtlichen Vorgaben abweichen, ohne zuerst einen Bebauungsplan aufzustellen oder zu ändern.
Welche KfW-Programme sind für Mehrfamilienhäuser relevant?
Für klimafreundliche Mehrfamilienhäuser kommen vor allem KfW 298 und KfW 296 infrage. Bei kommunalen Projekten können zusätzlich die Programme 498 und 499 relevant sein.
Welche Fördermittel gibt es für Holzbau?
Holzbau wird meist nicht allein wegen des Baustoffs gefördert. Förderfähig sind vor allem klimafreundliche Neubauten, sozialer Wohnungsbau, energetische Sanierungen, Aufstockungen sowie kommunale und gewerbliche Gebäude mit hoher Energie- und Nachhaltigkeitsqualität.
Kann eine Aufstockung gefördert werden?
Eine Aufstockung kann über Neubau‑, Sanierungs‑, Landeswohnraum- und kommunale Programme förderfähig sein. Entscheidend ist, ob neue abgeschlossene Wohneinheiten entstehen und wie die Kosten zwischen Neubau und bestehendem Gebäude abgegrenzt werden.
Die richtige Förderung für Ihr Bauvorhaben
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Sie planen einen Neubau, eine Aufstockung, eine Nachverdichtung oder ein modulares Gebäude?
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