Förder­mittel für Holzbau, Wohnungsbau, Aufsto­ckungen und modu­lare Gebäude

Förder­mittel sind beson­ders für Bauherren inter­es­sant, die heute Wohnungen, Büro­ge­bäude, Kinder­ta­ges­stätten, Hallen oder andere Gebäude in Holz­bau­weise errichten möchten. Je nach Standort, Gebäu­de­nut­zung und Ener­gie­stan­dard können die Auftrag­geber von unter­schied­li­chen Förder­pro­grammen profitieren.

 

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Förder­mög­lich­keiten für nach­hal­tige Holz­bau­pro­jekte in Deutschland

Förder­fähig können insbe­son­dere folgende Leis­tungen und Gebäu­de­typen aus dem Port­folio von FH Finn­holz sein:

  • Mehr­ge­schos­siger Wohnungsbau in Holzbauweise
  • Sozialer und bezahl­barer Mietwohnungsbau
  • Genos­sen­schaft­li­ches Bauen
  • Aufsto­ckungen und Nachverdichtungen
  • Dach­ge­schoss­aus­bauten und Gebäudeerweiterungen
  • Modulbau und seri­elles Bauen
  • Kinder­ta­ges­stätten, Schulen und Bildungsgebäude
  • Pflege‑, Senioren- und Sonderwohnformen
  • Büro- und Verwaltungsgebäude
  • Gewerbe- und Industriehallen
  • Sport- und Freizeithallen
  • ener­ge­ti­sche Sanie­rungen und Bauen im Bestand
  • Holz­rah­menbau, Massiv­holzbau und vorge­fer­tigte Holzbauelemente

FH Finn­holz reali­siert deutsch­land­weit Holz­bau­pro­jekte für Projekt­ent­wickler, Inves­toren, Wohnungs­un­ter­nehmen, Genos­sen­schaften, Kommunen, öffent­liche Auftrag­geber sowie Gewerbe- und Indus­trie­kunden. Das Leis­tungs­spek­trum reicht von Holz­hallen und Büro­ge­bäuden über den mehr­ge­schos­sigen Wohnungsbau bis zu Aufsto­ckungen, Modul­bauten und Projekten der Gebäu­de­klasse 5.

Entschei­dend ist: Eine Förde­rung wird in der Regel nicht allein deshalb gewährt, weil ein Gebäude aus Holz errichtet wird. Förder­fähig wird ein Projekt vor allem durch seinen ener­ge­ti­schen Stan­dard, seine Nach­hal­tig­keits­qua­lität, die vorge­se­hene Nutzung, die Miet- oder Bele­gungs­bin­dung, die Barrie­re­frei­heit oder den Beitrag zur kommu­nalen Wohnraumversorgung.

Holzbau kann das Errei­chen dieser Anfor­de­rungen jedoch erheb­lich unter­stützen. Ein hoher Vorfer­ti­gungs­grad, geringes Eigen­ge­wicht, kurze Monta­ge­zeiten, eine gute ener­ge­ti­sche Gebäu­de­hülle und die Möglich­keit einer Lebens­zy­klus­op­ti­mie­rung machen den Holzbau beson­ders inter­es­sant für klima­freund­liche Neubauten, Aufsto­ckungen und seri­elle Wohnungsbauprojekte.

Bundes­weite KfW-Förde­rung für Neubau und Holzbau

Klima­freund­li­cher Neubau für Wohn­ge­bäude – KfW 297 und 298

Die KfW-Programme 297 und 298 unter­stützen den Neubau sowie den Erst­erwerb klima­freund­li­cher Wohngebäude.

Das Programm 297 richtet sich insbe­son­dere an selbst­nut­zende Eigen­tümer. Das Programm 298 kommt unter anderem für vermie­tete Wohn­ge­bäude, Wohnungs­un­ter­nehmen, Inves­toren und Genos­sen­schaften infrage.

Förder­fähig sind Wohn­ge­bäude, die die jeweils geltenden ener­ge­ti­schen Anfor­de­rungen und Vorgaben zu den Treib­haus­gas­emis­sionen im Gebäu­de­le­bens­zy­klus erfüllen. Eine höhere Förder­stufe kann erreicht werden, wenn zusätz­lich das Quali­täts­siegel Nach­hal­tiges Gebäude, kurz QNG, nach­ge­wiesen wird.

Für ein Holz­bau­pro­jekt kann die Lebens­zy­klus­be­trach­tung beson­ders rele­vant sein. Die CO₂-Wirkung der einge­setzten Baustoffe, die Konstruk­tion, die Ener­gie­ver­sor­gung und die spätere Nutzung werden gemeinsam betrachtet.

Im Dezember 2025 wurde inner­halb der KFN-Förde­rung zusätz­lich eine befris­tete Förder­stufe für Effi­zi­enz­häuser 55 einge­führt. Nach aktu­ellem Stand endet diese spätes­tens am 31. Dezember 2026 und kann bei ausge­schöpften Haus­halts­mit­teln bereits früher geschlossen werden. Die regu­lären KFN-Förder­stufen und die jeweils aktu­ellen Kredit­be­träge müssen deshalb projekt­be­zogen geprüft werden.

Beson­ders inter­es­sant für FH-Finnholz-Projekte:

- Mehr­ge­schos­sige Wohn­ge­bäude
- Mehr­fa­mi­li­en­häuser in seri­eller Holz­bau­weise
- Genos­sen­schaft­liche Wohn­pro­jekte
- Aufsto­ckungen, soweit hier­durch neue abge­schlos­sene Wohn­ein­heiten entstehen und die Programm­be­din­gungen erfüllt werden
- Ersatz­neu­bauten
- Wohn‑, Alten- und Pfle­ge­heime
- Projekte mit QNG- oder DGNB-Zertifizierung

Klima­freund­li­cher Neubau im Nied­rig­preis­seg­ment – KfW 296

Das KfW-Programm 296 fördert klima­freund­liche und flächen­ef­fi­zi­ente Wohn­ge­bäude im Niedrigpreissegment.

Der Kredit kann bis zu 100.000 Euro je Wohn­ein­heit betragen. Gefor­dert werden unter anderem eine wirt­schaft­liche Flächen­pla­nung, die Einhal­tung bestimmter Kosten- und Ausstat­tungs­grenzen sowie ein klima­freund­li­cher Gebäudestandard.

Das Programm ist beson­ders rele­vant für:

  • kosten­ef­fi­zi­enten Mietwohnungsbau
  • seri­ellen und modu­laren Wohnungsbau
  • stan­dar­di­sierte Mehr­fa­mi­li­en­häuser
    kommu­nale Wohnungsbaugesellschaften
  • Wohnungs­ge­nos­sen­schaften
  • Inves­toren mit Fokus auf bezahl­baren Wohnraum

Die indus­tri­elle Vorfer­ti­gung von Wand‑, Decken- und Dach­ele­menten kann helfen, Bauzeit, Schnitt­stellen und Kosten zu redu­zieren. Damit passt der seri­elle Holzbau grund­sätz­lich gut zu den Zielen eines flächen- und kosten­ef­fi­zi­enten Wohnungs­baus.

Klima­freund­li­cher Neubau für Nicht­wohn­ge­bäude – KfW 299

Das Programm KfW 299 unter­stützt den Neubau und Erst­erwerb klima­freund­li­cher Nicht­wohn­ge­bäude. Auch hier stehen Ener­gie­ef­fi­zienz, erneu­er­bare Ener­gie­ver­sor­gung und die Treib­haus­gas­emis­sionen im Lebens­zy­klus im Mittelpunkt.

Geför­dert werden können beispielsweise:

- Büro- und Verwal­tungs­ge­bäude
- Kinder­ta­ges­stätten und Schulen
- soziale Einrich­tungen
- kommu­nale Gebäude
- Gewer­be­ge­bäude
- Produk­tions- und Logis­tik­ge­bäude
- Sport- und Freizeiteinrichtungen

Auch für Nicht­wohn­ge­bäude wurde eine befris­tete Effi­zi­enz­ge­bäude-55-Förder­stufe einge­richtet. Sie soll nach aktu­ellem Stand spätes­tens am 31. Dezember 2026 enden.

Klas­si­sche, nicht beheizte Lager- oder Produk­ti­ons­hallen erfüllen nicht auto­ma­tisch die Voraus­set­zungen. Entschei­dend sind die konkrete ther­mi­sche Kondi­tio­nie­rung, Gebäu­de­nut­zung und ener­ge­ti­sche Bilanzierung.

Klima­freund­li­cher Neubau im Nied­rig­preis­seg­ment für Nicht­wohn­ge­bäude – KfW 596

Mit dem Programm 596 werden klima­freund­liche Nicht­wohn­ge­bäude im Nied­rig­preis­seg­ment unter­stützt. Das Gebäude muss mindes­tens die gefor­derte Effi­zi­enz­ge­bäude-Stufe errei­chen und beson­ders nied­rige Treib­haus­gas­emis­sionen im Lebens­zy­klus nachweisen.

Mögliche Anwen­dungs­felder sind insbesondere:

- stan­dar­di­sierte Kinder­ta­ges­stätten
- Schulen und Bildungs­bauten
- kommu­nale Verwal­tungs­ge­bäude
- kosten­ef­fi­zi­ente Büro­ge­bäude
- soziale Einrich­tungen
- modular geplante Nichtwohngebäude

KfW-Förde­rung für Kommunen – Programme 498 und 499

Kommunen können für klima­freund­liche Wohn- und Nicht­wohn­ge­bäude eigene KfW-Förder­an­ge­bote nutzen. Je nach Programm werden Zuschüsse von bis zu zehn Prozent der förder­fä­higen Kosten ausge­wiesen. Die Förde­rung kann grund­sätz­lich mit weiteren Förder­mit­teln kombi­niert werden, sofern keine unzu­läs­sige Über­för­de­rung entsteht.

Das ist beson­ders rele­vant für:

- kommu­nalen Wohnungsbau
- Kinder­ta­ges­stätten und Schulen
- Verwal­tungs­ge­bäude
- Feuer­wehr- und Bauhof­ge­bäude
- Sport­ge­bäude
- kommu­nale Quartiersprojekte

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Bundes­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude bei Sanierungen

Für die ener­ge­ti­sche Sanie­rung von Wohn- und Nicht­wohn­ge­bäuden bestehen weiterhin Programme der Bundes­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude, kurz BEG.

Für FH Finn­holz können diese Programme insbe­son­dere bei folgenden Vorhaben rele­vant sein:

  • ener­ge­ti­sche Ertüch­ti­gung einer Gebäudehülle
  • Erwei­te­rung und Sanie­rung bestehender Gewerbegebäude
  • Aufsto­ckung in Verbin­dung mit einer Gesamtsanierung
  • Umnut­zung bestehender Nichtwohngebäude
  • Sanie­rung von Wohn­ge­bäuden zu einem Effizienzhaus
  • Sanie­rung von Büro‑, Bildungs- oder Kommunalgebäuden

Für die Sanie­rung von Nicht­wohn­ge­bäuden steht insbe­son­dere das KfW-Programm 263 zur Verfü­gung. Voraus­set­zung ist regel­mäßig, dass der Bauan­trag oder die Bauan­zeige des bestehenden Gebäudes mindes­tens fünf Jahre zurück­liegt. Die Förder­be­din­gungen der BEG wurden zum 21. Juli 2026 angepasst.

Bei Aufsto­ckungen ist deshalb genau zu unterscheiden:

  • Wird ledig­lich neuer Wohn­raum auf einem Bestands­ge­bäude geschaffen?
  • Wird gleich­zeitig das gesamte Gebäude ener­ge­tisch saniert?
  • Handelt es sich förder­recht­lich um einen Neubau, eine Erwei­te­rung oder eine Sanierung?
  • Können Neubau- und Sanie­rungs­för­de­rung für klar getrennte Kosten­be­stand­teile kombi­niert werden?

Diese Zuord­nung sollte früh­zeitig durch Ener­gie­ef­fi­zienz-Experten und Förder­mit­tel­be­rater vorge­nommen werden.

Quali­täts­siegel Nach­hal­tiges Gebäude und DGNB

Bei vielen klima­freund­li­chen Neubau­pro­grammen kann eine QNG-Zerti­fi­zie­rung die maximal mögliche Förde­rung erhöhen.

Für das QNG werden nicht nur der Ener­gie­ver­brauch, sondern unter anderem auch folgende Aspekte betrachtet:

  • Treib­haus­gas­emis­sionen im Lebenszyklus
  • nach­hal­tige Materialwahl
  • Schad­stoff­ver­mei­dung
  • Barrie­re­frei­heit
  • Flächen- und Ressourceneffizienz
  • Rückbau- und Recyclingfähigkeit
  • Qualität der Planung und Dokumentation

Die KfW weist ausdrück­lich darauf hin, dass mit einer QNG-Zerti­fi­zie­rung eine höhere Neubau­för­de­rung erreicht werden kann.

FH Finn­holz verfügt neben dem eigenen Inge­nieur- und Planungs­kom­pe­tenz­netz­werk auch über Leis­tungen im Bereich DGNB und Audi­tie­rung. Dadurch können Nach­hal­tig­keits­an­for­de­rungen bereits in die Gebäu­de­pla­nung, Mate­ri­al­aus­wahl und Ausfüh­rung inte­griert werden.

Soziale Wohn­raum­för­de­rung des Bundes

Der Bund betei­ligt sich über die Länder an der Finan­zie­rung des sozialen Wohnungs­baus. Die konkrete Bewil­li­gung erfolgt jedoch über die Bundes­länder, Landes­för­der­banken und regional zustän­digen Wohnraumförderstellen.

Geför­dert werden insbesondere:

  • Neubau preis­ge­bun­dener Mietwohnungen
  • Erwerb neuer Mietwohnungen
  • Umbau und Umnut­zung zu Wohnraum
  • Aufsto­ckungen und Erweiterungen
  • Wohn­raum für Studie­rende und Auszubildende
  • barrie­re­freie und roll­stuhl­ge­rechte Wohnungen
  • beson­dere Wohnformen
  • Moder­ni­sie­rung von Sozialwohnungen

Im Gegenzug über­nehmen Bauherren in der Regel Miet­preis- und Bele­gungs­bin­dungen. Die Dauer der Bindung kann je nach Land und Förder­mo­dell 15, 25, 30, 35 oder mehr Jahre betragen.

Städ­te­bau­för­de­rung und Quartiersentwicklung

Die Städ­te­bau­för­de­rung unter­stützt Kommunen bei der Entwick­lung und Erneue­rung von Stadt- und Orts­quar­tieren. Antrags­be­rech­tigt ist regel­mäßig die Kommune. Private oder gewerb­liche Eigen­tümer können mittelbar profi­tieren, wenn ihr Vorhaben Bestand­teil einer kommu­nalen Gesamt­maß­nahme ist.

Mögliche Einsatz­be­reiche:

  •  Umnut­zung brach­lie­gender Grundstücke
  • Revi­ta­li­sie­rung von Ortszentren
  • neue Wohn- und Mischquartiere
  • Akti­vie­rung leer­ste­hender Gebäude
  • soziale Infra­struktur
  • Schulen, Kitas und Begegnungsstätten
  • Klima­an­pas­sung und Freiraumgestaltung

Projekt­ent­wickler sollten deshalb früh­zeitig klären, ob das Grund­stück in einem Sanie­rungs­ge­biet, Städ­te­bau­för­der­ge­biet oder kommu­nalen Entwick­lungs­ge­biet liegt.

Bundes­för­de­rung für kommu­nale Sportstätten

Für kommu­nale Sport­stätten bestehen zeit­lich begrenzte Projekt­auf­rufe. Im Förder­jahr 2026 wird unter anderem die Sanie­rung & Neubau kommu­naler Schwimm­bäder adres­siert. Andere Sport­stät­ten­pro­gramme werden regel­mäßig neu aufge­legt oder an Bundes­haus­halte angepasst.

Für Sport­hallen in Holz­bau­weise sollte zusätz­lich geprüft werden:

  • Landes-Sport­stät­ten­för­de­rung
  • kommu­nale Investitionsprogramme
  • Schul­bau­för­de­rung
  • Städ­te­bau­för­de­rung
  • KfW-Förde­rung für klima­freund­liche Nichtwohngebäude
  • regio­nale Vereins- und Strukturförderung

Regio­nale Wirt­schafts­för­de­rung und GRW

In struk­tur­schwä­cheren Regionen können gewerb­liche Inves­ti­tionen über die Gemein­schafts­auf­gabe „Verbes­se­rung der regio­nalen Wirt­schafts­struktur“, kurz GRW, unter­stützt werden.

Förder­fähig können je nach Förder­ge­biet und Unter­neh­mens­größe unter anderem sein:

  • neue Produk­ti­ons­stätten
  • Erwei­te­rung bestehender Betriebe
  • Logistik- und Lagergebäude
  • Betriebs­ver­la­ge­rungen
  • touris­ti­sche und frei­zeit­wirt­schaft­liche Vorhaben
  • zusätz­liche Dauerarbeitsplätze

Ob ein Hallen- oder Gewer­bebau geför­dert werden kann, hängt vom Standort, der Unter­neh­mens­größe, dem Inves­ti­ti­ons­zweck und der regio­nal­wirt­schaft­li­chen Wirkung ab. Eine reine Ersatz­in­ves­ti­tion oder ein ausschließ­lich lokal ausge­rich­teter Betrieb ist häufig nur einge­schränkt förderfähig.

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Der Bau-Turbo: schneller zu neuem Wohnraum

Was ist der Bau-Turbo?

Der soge­nannte Bau-Turbo ist das „Gesetz zur Beschleu­ni­gung des Wohnungs­baus und zur Wohn­raum­si­che­rung“. Es wurde am 29. Oktober 2025 verkündet und ist am 30. Oktober 2025 in Kraft getreten.

Kern der Rege­lung ist insbe­son­dere der neue § 246e Bauge­setz­buch. Kommunen erhalten damit ein befris­tetes Instru­ment, um bei Wohnungs­bau­vor­haben von bestimmten baupla­nungs­recht­li­chen Vorschriften abzuweichen.

Der Bau-Turbo ist bis zum 31. Dezember 2030 befristet. Er ersetzt weder die Bauge­neh­mi­gung noch tech­ni­sche, brand­schutz­recht­liche oder sicher­heits­re­le­vante Anfor­de­rungen. Er kann aber den zeit­auf­wen­digen Weg über die Aufstel­lung oder Ände­rung eines Bebau­ungs­plans in geeig­neten Fällen vermeiden.

Was ermög­licht der Bau-Turbo?

Der Bau-Turbo kann insbe­son­dere folgende Vorhaben erleichtern:

  • Neubau zusätz­li­cher Wohnungen
  • Aufsto­ckung bestehender Wohn- und Nichtwohngebäude
  • Anbau und Erweiterung
  • Dach­ge­schoss­ausbau
  • Umnut­zung von Büro- oder Gewer­be­flä­chen zu Wohnraum
  • Nach­ver­dich­tung bestehender Siedlungen
  • Bebauung in zweiter Reihe
  • Wohnungsbau trotz abwei­chender Fest­set­zungen eines Bebauungsplans
  • in geeig­neten Fällen Wohnungsbau im unbe­planten Innenbereich
  • unter engeren Voraus­set­zungen Wohnungsbau im Außenbereich
  • Wohnungsbau in der Nähe gewerb­li­cher Nutzungen mit inno­va­tiven Lärmschutzkonzepten

Nach der endgültig verab­schie­deten Rege­lung soll die Gemeinde grund­sätz­lich inner­halb von drei Monaten entscheiden. Unter den gesetz­li­chen Voraus­set­zungen kann eine Zustim­mung als erteilt gelten, wenn die Kommune nicht frist­ge­recht ablehnt. Die kommu­nale Zustim­mung bezie­hungs­weise Mitwir­kung bleibt damit zentral.

Was der Bau-Turbo nicht bedeutet

Der Bau-Turbo ist kein auto­ma­ti­scher Anspruch auf eine Baugenehmigung.

Weiterhin zu prüfen sind unter anderem:

  • Landes­bau­ord­nung
  • Trag­werks­pla­nung und Standsicherheit
  • Brand­schutz
  • Schall­schutz
  • Abstands­flä­chen
  • Erschlie­ßung
  • Natur- und Artenschutz
  • Denk­mal­schutz
  • Hoch­wasser- und Bodenschutz
  • Verkehr und Stellplätze
  • gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse
  • nach­bar­liche Belange
  • kommu­nale Infrastruktur

Auch muss die Kommune den Bau-Turbo anwenden wollen. Städte und Gemeinden können lokale Leit­li­nien, Gebiets­ku­lissen oder quali­ta­tive Anfor­de­rungen festlegen.

Nutzen des Bau-Turbos für Holzbau und Aufstockungen

Für FH Finn­holz ist der Bau-Turbo vor allem deshalb rele­vant, weil er genau die Projekt­arten erleich­tern kann, bei denen der vorge­fer­tigte Holzbau seine größten Vorteile ausspielt.

Schnel­lere Akti­vie­rung vorhan­dener Grundstücke

Baulü­cken, Innen­höfe, Park­platz­flä­chen, einge­schos­sige Gewer­be­ge­bäude oder vorhan­dene Wohn­sied­lungen können unter Umständen schneller für neuen Wohn­raum akti­viert werden.

Aufsto­ckung bestehender Gebäude

Holz­kon­struk­tionen besitzen ein vergleichs­weise geringes Eigen­ge­wicht. Dadurch können bestehende Trag­werke häufig leichter um zusätz­liche Geschosse ergänzt werden als mit schweren Bauweisen.

Durch die Vorfer­ti­gung lassen sich Aufsto­ckungen zudem mit kürzeren Monta­ge­zeiten und gerin­geren Beein­träch­ti­gungen für Bewohner und Nach­bar­schaft umsetzen.

Umnut­zung von Gewerbe- und Büroflächen

Wo Büro­ge­bäude oder Gewer­be­flä­chen nicht mehr voll­ständig benö­tigt werden, kann eine Umnut­zung zu Wohn­raum geprüft werden. Vorge­fer­tigte Holz­bau­ele­mente eignen sich beispiels­weise für neue Fassaden, zusätz­liche Geschosse, Innen­aus­bauten oder ergän­zende Gebäudeteile.

Seri­eller und modu­larer Wohnungsbau

Wenn das Planungs­recht schneller geklärt ist, wird die kurze Reali­sie­rungs­zeit des seri­ellen Holz­baus beson­ders wert­voll. Wieder­hol­bare Grund­risse, stan­dar­di­sierte Bauteile und eine witte­rungs­ge­schützte Vorfer­ti­gung können dazu beitragen, Projekte nach der Geneh­mi­gung zügig umzusetzen.

Bessere Wirt­schaft­lich­keit

Eine verkürzte Planungs­phase kann Finan­zie­rungs­kosten, Vorhal­te­kosten und Projekt­ri­siken redu­zieren. Der Bau-Turbo senkt aller­dings nicht auto­ma­tisch die eigent­li­chen Baukosten. Seine größte wirt­schaft­liche Wirkung liegt in der mögli­chen Verkür­zung von Planungs- und Entscheidungsprozessen.

So sollten Bauherren den Bau-Turbo nutzen

Ein erfolg­ver­spre­chendes Vorgehen umfasst in der Regel:

  1. Grund­stück und Bestands­ge­bäude auf Nach­ver­dich­tungs­po­ten­ziale prüfen.
  2. Ein städ­te­bau­lich und tech­nisch plau­si­bles Vorhaben entwickeln.
  3. Früh­zeitig mit Gemeinde, Bauamt und poli­ti­schen Entschei­dungs­trä­gern sprechen.
  4.  Vorteile für die Kommune konkret darstellen.
  5. Wohnungs­an­zahl, Miet­ni­veau, Ziel­gruppen und Infra­struk­tur­be­darf benennen.
  6. Brand­schutz, Schall, Verkehr und Erschlie­ßung vorprüfen.
  7. Bau-Turbo, Landes­för­de­rung und KfW-Förde­rung mitein­ander abstimmen.
  8. Erst nach Förder­an­trag bezie­hungs­weise Förder­frei­gabe verbind­liche Bauauf­träge auslösen.

Beson­ders über­zeu­gend sind Projekte, die mehrere kommu­nale Ziele mitein­ander verbinden: neuer Wohn­raum, kurze Bauzeit, bezahl­bare Mieten, geringe Flächen­ver­sie­ge­lung, Aufwer­tung des Bestands und klima­freund­liche Bauweise.

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Förder­pro­gramme der Bundesländer

Baden-Würt­tem­berg

Die L‑Bank fördert über die Miet­woh­nungs­fi­nan­zie­rung Baden-Würt­tem­berg den Neubau, Ersatz­neubau und Erwerb neuen Miet­wohn­raums. Auch Ände­rungs- und Erwei­te­rungs­maß­nahmen, durch die neuer Wohn­raum entsteht, können einbe­zogen werden.

Für frei finan­zierten klima­freund­li­chen Miet­woh­nungsbau besteht außerdem eine L‑Bank-Finan­zie­rung, in die Mittel der KfW-Programme 296 und 298 einge­bunden werden können.

Bayern

Die Bayern­Labo fördert den Neubau, Umbau und die Moder­ni­sie­rung von Miet­woh­nungen mit zins­güns­tigen Darlehen und Zuschüssen. Wesent­liche Instru­mente sind das Baye­ri­sche Wohnungs­bau­pro­gramm und die einkom­mens­ori­en­tierte Förde­rung.

Eine baye­ri­sche Beson­der­heit ist die Förde­rung lang­fristig gebun­denen Kohlen­stoffs in Gebäuden in Holz­bau­weise. Die konkrete Anwend­bar­keit und Förder­höhe ist über die örtliche Bewil­li­gungs­stelle zu prüfen.

Die einkom­mens­ori­en­tierte Förde­rung kann grund­sätz­lich mit der Bundes­för­de­rung Klima­freund­li­cher Neubau kombi­niert werden.

Berlin

Der IBB-Wohnungs­neu­bau­fonds unter­stützt den sozialen Wohnungsbau, den Neubau preis­güns­tiger Miet­woh­nungen und den genos­sen­schaft­li­chen Wohnungsbau. Auch Aus‑, Umbau und Nutzungs­än­de­rung können förder­fähig sein.

Seit dem 29. Mai 2026 gelten neue Wohnungsbauförderungsbestimmungen.

Berlin strebt an, jähr­lich bis zu 5.000 Wohnungen über die Neubau­för­de­rung zu unterstützen.

Beson­ders relevant:

  • Aufsto­ckungen
  • Dach­ge­schoss­ausbau
  • Lücken­schlie­ßungen
  • seri­eller Geschosswohnungsbau
  • Genos­sen­schafts­pro­jekte
  • Umwand­lung von Nichtwohnflächen

Bran­den­burg

Die Inves­ti­ti­ons­bank des Landes Bran­den­burg fördert den Neubau von Miet­woh­nungen mit Zuschüssen, zins­freien Darlehen und laufenden Aufwen­dungs­zu­schüssen. Auf der aktu­ellen Programm­seite werden Zuschüsse von 500 Euro je Quadrat­meter und Darlehen bis zu 2.200 Euro je Quadrat­meter genannt.

Förder­fähig sind insbe­son­dere gene­ra­ti­ons­ge­rechte Miet­woh­nungen zu sozial verträg­li­chen Mieten.

Auch selbst genutztes Wohn­ei­gentum wird über Zuschüsse und zins­freie Darlehen unterstützt.

Bremen

Die Bremer Aufbau-Bank ist Ansprech­part­nerin für die Wohn­raum­för­de­rung in Bremen und Bremerhaven.

Geför­dert wird insbe­son­dere der Neubau von Gebäuden mit mehr als zwei Miet­woh­nungen sowie von Mietreihenhäusern.

Inter­es­sant sind:

  • mehr­ge­schos­sige
  • Miet­woh­nungs­pro­jekte
  • Nach­ver­dich­tungen
  • Aufsto­ckungen
  • energie- und kosten­ef­fi­zi­ente Neubauten
  • barrie­re­freie Wohnungen

Hamburg

Die IFB Hamburg unter­stützt den Neubau geför­derter Miet­woh­nungen durch Förder­dar­lehen und Zuschüsse. Zusätz­lich bestehen Förder­bau­steine für beson­dere Ziel­gruppen und Qualitäten.

Hamburg stellte für die Jahre 2025 und 2026 insge­samt rund 1,774 Milli­arden Euro für Neubau, Moder­ni­sie­rung und Bindungs­an­kauf bereit.

Mögliche Förder­felder:

  • klas­si­scher sozialer Mietwohnungsbau
  • Wohnungen für vordring­lich Wohnungssuchende
  • Sonder­wohn­formen
  • barrie­re­freier Wohnraum
  • Dach­auf­sto­ckungen
  • ener­gie­ef­fi­zi­ente Modernisierung

Hessen

Die WIBank unter­stützt den sozialen Miet­woh­nungsbau. Nach der seit 2026 geltenden Richt­linie sind Vorhaben mit mindes­tens vier neu entste­henden oder moder­ni­sierten Wohn­ein­heiten förderfähig.

Förder­mittel werden regel­mäßig über die örtlich zustän­dige Wohn­raum­för­der­stelle ange­meldet. Für das Programm­jahr 2026 gilt eine konkrete Anmel­de­frist, sodass Projekte früh­zeitig einge­reicht werden müssen.

Rele­vante Projekte:

  • Miet­woh­nungs­neubau
  • Moder­ni­sie­rung
  • studen­ti­sches Wohnen
  • Wohn­raum für Auszubildende
  • barrie­re­freie Wohnungen

Meck­len­burg-Vorpom­mern

Das Landes­för­der­institut Meck­len­burg-Vorpom­mern fördert sozialen Wohnungs­neubau über zins­güns­tige bezie­hungs­weise zins­lose Darlehen und Zuschüsse.

Das Neubau­pro­gramm „Wohnungsbau Sozial“ richtet sich insbe­son­dere an Ober‑, Mittel- und Grund­zen­tren mit nied­rigen Leerstandsquoten.

Förder­felder:

  • sozialer Miet­woh­nungsbau
  • Moder­ni­sie­rung
  • Wieder­her­stel­lung leer­ste­hender Wohnungen
  • Genos­sen­schafts­woh­nungen
  • barrie­re­freier Wohnraum

Nieder­sachsen

Die NBank unter­stützt über die allge­meine Miet­wohn­raum­för­de­rung den Neubau von Miet­woh­nungen in Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern sowie die Ände­rung, den Umbau und die Erwei­te­rung bestehender Gebäude. Die Förde­rung erfolgt unter anderem über zunächst zins­lose Darlehen.

Zuschläge können beispiels­weise für barrie­re­freie Wohnungen gewährt werden.

Daneben bestehen beson­dere Programme, etwa für Miet­wohn­raum auf den Ostfrie­si­schen Inseln und für spezi­elle Zielgruppen.

Nord­rhein-West­falen

Nord­rhein-West­falen verfügt über eine umfang­reiche öffent­liche Wohnraumförderung.

Die NRW.BANK fördert insbesondere:

  • Neuschaf­fung von Mietwohnraum
  • Erwerb neuer Mietwohnungen
  • Grup­pen­woh­nungen
  • Wohn­raum für Menschen mit Behinderungen
  • Moder­ni­sie­rung
  • selbst genutztes Wohneigentum

Die Förde­rung der Neuschaf­fung von Miet­wohn­raum erfolgt nach der 2026 aktua­li­sierten Förder­richt­linie „Öffent­li­ches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen“.

Der Schwer­punkt liegt auf bezahl­baren Miet­woh­nungen und selbst genutztem Eigentum. Die Bean­tra­gung und Bera­tung erfolgen über die örtlich zustän­digen Bewilligungsbehörden.

Rhein­land-Pfalz

Die Inves­ti­tions- und Struk­tur­bank Rhein­land-Pfalz unter­stützt den Bau von Miet­woh­nungen, die Schaf­fung sozialen Wohn­raums, Moder­ni­sie­rungen und selbst genutztes Wohneigentum.

Beim geför­derten Miet­woh­nungsbau können neben Grund­dar­lehen zusätz­liche Tilgungs­zu­schüsse für beson­dere Quali­täten und Ziel­set­zungen gewährt werden. Die Kondi­tionen richten sich nach dem Förder­jahr und der jewei­ligen Fördermietenstufe.

Saar­land

Die Saar­län­di­sche Inves­ti­ti­ons­kre­dit­bank unter­stützt die soziale Wohn­raum­för­de­rung mit Zuschüssen und Darlehen.

Das Miet­woh­nungs­bau­an­gebot richtet sich an Bauherren, die Wohnungen für die Ziel­gruppen der sozialen Wohn­raum­för­de­rung bereitstellen.

Wichtig ist, dass Anträge vor dem Beginn des Bauvor­ha­bens einge­reicht werden. Zusätz­lich sind Anfor­de­rungen an flächen- und kosten­spa­rendes Bauen sowie ökolo­gi­sche Belange zu beachten.

Sachsen

Die Säch­si­sche Aufbau­bank fördert über die Richt­linie gebun­dener Miet­wohn­raum die Schaf­fung miet­preis- und bele­gungs­ge­bun­dener Wohnungen.

Zusätz­liche Programme bestehen für preis­güns­tigen Miet­wohn­raum, Moder­ni­sie­rung und den Einbau von Aufzügen.

Für Neubau­pro­jekte ist zu beachten, dass sich die Förde­rung teil­weise auf bestimmte Städte, Gebiets­ku­lissen oder kommu­nale Bedarfs­nach­weise konzentriert.

Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt unter­stützt grund­sätz­lich Neubau, Erwerb und Sanie­rung von Wohn­raum. Die Richt­li­nien für selbst genutztes Wohn­ei­gentum und Miet­woh­nungsbau befinden sich zum Stand Juli 2026 jedoch in Über­ar­bei­tung. Eine regu­läre Förde­rung soll nach Abschluss der Über­ar­bei­tung wieder möglich sein.

Aktiv ist das IB-Wohn­ei­gen­tums­pro­gramm für die Neuschaf­fung und den Erst­erwerb selbst genutzten Wohneigentums.

Projekt­ent­wickler sollten den Programm­status unmit­telbar vor Antrag­stel­lung bei der Inves­ti­ti­ons­bank Sachsen-Anhalt prüfen.

Schleswig-Holstein

Die IB.SH unter­stützt die soziale Wohn­raum­för­de­rung mit zins­güns­tigen Darlehen und Zuschüssen.

Förder­fähig sind insbe­son­dere Neubau, Ausbau, Umbau, Erwei­te­rung und Moder­ni­sie­rung von Miet­woh­nungen für beson­ders förder­wür­dige Haushalte.

Die Förder­mittel für 2026 sind nach Angaben des Landes bereits ausge­schöpft. Neue Projekte können gege­be­nen­falls über eine Warte­liste bezie­hungs­weise für das Förder­jahr 2027 ange­meldet werden.

Eine beson­ders frühe Projekt­qua­li­fi­zie­rung ist daher erforderlich.

Thüringen

Die Thüringer Wohnungs­bau­för­de­rung 2026 bis 2030 unter­stützt Neubau, Umbau, Ausbau, Erwei­te­rung, Moder­ni­sie­rung und Sanie­rung bezahl­barer, bele­gungs­ge­bun­dener Mietwohnungen.

Die Förde­rung erfolgt über zins­lose Baudar­lehen, die durch direkte Zuschüsse ergänzt werden können.

Geeignet sind insbesondere:

  • Miet­woh­nungs­neubau
  • Aufsto­ckungen
  • barrie­re­freie Wohnungen
  • Umbau leer­ste­hender Gebäude
  • Moder­ni­sie­rung kommu­naler und genos­sen­schaft­li­cher Bestände

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Typi­sche kommu­nale Förderungen

Je nach Standort können folgende Unter­stüt­zungen hinzukommen:

Kommu­nale Wohnungsbauförderung

  • ergän­zende Zuschüsse je Wohneinheit
  • kommu­nale Darlehen
  • Zuschüsse für Mietpreisbindungen
  • Förde­rung von Dach­ausbau und Aufstockung
  • Förde­rung der Umwand­lung leer­ste­hender Gewerbeflächen

Vergüns­tigte Grund­stücke und Konzeptvergaben

Kommunen vergeben Grund­stücke teil­weise nicht zum höchsten Preis, sondern nach Konzeptqualität.

Bewertet werden beispielsweise:

  • Anteil bezahl­barer Wohnungen
  • Holzbau und Nachhaltigkeit
  • Energie- und Mobilitätskonzept
  • Gemein­schafts­flä­chen
  • soziale Mischung
  • kurze Reali­sie­rungs­zeit
  • archi­tek­to­ni­sche Qualität

Erbbau­recht

Statt eines Grund­stücks­kaufs kann die Kommune ein Erbbau­recht vergeben. Dadurch sinkt der anfäng­liche Kapi­tal­be­darf. Unter bestimmten Voraus­set­zungen werden redu­zierte Erbbau­zinsen für sozialen oder genos­sen­schaft­li­chen Wohnungsbau angeboten.

Stell­platz­för­de­rung und Stellplatzablöse

Bei gut erschlos­senen inner­städ­ti­schen Projekten können redu­zierte Stell­platz­an­for­de­rungen oder Mobi­li­täts­kon­zepte die Baukosten erheb­lich senken.

Dach‑, Fassaden- und Begrünungsförderung

Viele Städte fördern:

  • Grün­dä­cher
  • Fassa­den­be­grü­nung
  • Regen­was­ser­rück­hal­tung
  • Entsie­ge­lung
  • Photo­vol­ta­ik­an­lagen
  • Batte­rie­spei­cher
  • Lade­infra­struktur
  • sommer­li­chen Wärmeschutz

Lokale Klima­schutz­pro­gramme

Kommunen und Stadt­werke fördern teil­weise Wärme­pumpen, Photo­vol­taik, Solar­thermie, Nahwär­me­an­schlüsse oder Energieberatungen.

Sanie­rungs­ge­biete

In förm­lich fest­ge­legten Sanie­rungs­ge­bieten können Moder­ni­sie­rungs­ver­ein­ba­rungen, Zuschüsse und erhöhte steu­er­liche Abschrei­bungen infrage kommen.

Wirt­schafts­för­de­rung

Bei Hallen‑, Produk­tions- und Gewer­be­bauten können Gewer­be­grund­stücke, Infra­struk­tur­maß­nahmen oder regio­nale Inves­ti­ti­ons­zu­schüsse rele­vant sein.

Unser empfoh­lener kommu­naler Fördercheck

Für jedes Projekt sollten mindes­tens folgende Stellen ange­fragt werden:

  • Bauamt
  • Stadt­pla­nungsamt
  • kommu­nale Wohnraumförderstelle
  • Wirt­schafts­för­de­rung
  • Klima­schutz­ma­nage­ment
  • Liegen­schaftsamt
  • regio­nale Energieagentur
  • Stadt­werk oder Netzbetreiber
  • zustän­dige Landesförderbank
  • örtliche Bewil­li­gungs­be­hörde

Welche Förder­kom­bi­na­tion passt zu welchem Projekt?

Mögliche Kombi­na­tion:

  • KfW 298 oder KfW 296
  • soziale Wohn­raum­för­de­rung des Landes
  • kommu­nale Ergänzungsförderung
  • QNG- bezie­hungs­weise DGNB-Förderstufe
  • kommu­nales Grund­stück oder Erbbaurecht

Mögliche Kombi­na­tion:

  •  KfW-Neubau­för­de­rung für die neu geschaf­fenen Einheiten
  • BEG-Förde­rung für die Sanie­rung des Bestands
  • Landes­wohn­raum­för­de­rung
  • kommu­nales Aufstockungsprogramm
  • Bau-Turbo nach § 246e BauGB

Die Kosten müssen sauber zwischen Neubau, Bestand und nicht förder­fä­higen Maßnahmen abge­grenzt werden.

Mögliche Kombi­na­tion:

  • KfW-Neubau­för­de­rung
  • Landes­wohn­raum­för­de­rung
  • kommu­nales Grund­stück in Konzeptvergabe
  • Erbbau­recht
  • Programme für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen
  • QNG-Förder­stufe

Mögliche Kombi­na­tion:

  • KfW 299 oder 596
  • kommu­nale KfW-Programme
  • Landes-Schulbau- oder Kita-Förderung
  • Städ­te­bau­för­de­rung
  • regio­nale Strukturförderung
  • kommu­naler Investitionshaushalt

Mögliche Kombi­na­tion:

  • KfW-Förde­rung für ein klima­freund­li­ches Nichtwohngebäude
  • GRW-Förde­rung
  • Landes­pro­gramme für Energieeffizienz
  • regio­nale Wirtschaftsförderung
  • kommu­nale Grund­stücks- und Infrastrukturförderung
  • PV‑, Spei­cher- oder Ladeinfrastrukturförderung

Mögliche Kombi­na­tion:

  • KfW 299
  • Bundes- oder Landes-Sportstättenprogramme
  • kommu­nale Investitionsförderung
  • Vereins­för­de­rung
  • Städ­te­bau­för­de­rung
  • regio­nale Strukturprogramme

Förder­mit­tel­be­ra­tung bereits in der Planungsphase

Förder­fä­higes Bauen beginnt nicht beim Ausfüllen eines Antrags, sondern bei der ersten Projektidee.

Bereits in einer frühen Planungs­phase sollten geklärt werden:

  • Wer wird Bauherr und Eigentümer?
  • Wie wird das Gebäude genutzt?
  • Handelt es sich um Wohn- oder Nichtwohnflächen?
  • Welche ener­ge­ti­sche Förder­stufe ist wirt­schaft­lich erreichbar?
  • Soll eine QNG- oder DGNB-Zerti­fi­zie­rung erfolgen?
  • Sind Miet­preis- und Bele­gungs­bin­dungen möglich?
  • Welche Anfor­de­rungen stellt die Landesförderung?
  • Ist eine kommu­nale Ergän­zungs­för­de­rung verfügbar?
  • Kann der Bau-Turbo genutzt werden?
  • Welche Maßnahmen dürfen noch nicht beauf­tragt werden?
  • Welche Förder­pro­gramme dürfen kombi­niert werden?

Nach­hal­tig­keit, Trag­werk, Brand­schutz, Gebäu­de­hülle, Haus­technik und Förder­be­din­gungen müssen als zusam­men­hän­gendes System geplant werden.

Mit FH Finn­holz förder­fä­hige Holz­bau­pro­jekte realisieren

FH Finn­holz verbindet Holz­bau­pla­nung, Vorfer­ti­gung, Statik, Projekt­ma­nage­ment und Bauausführung.

Das schafft wich­tige Voraus­set­zungen für geför­derte Projekte:

  • früh­zei­tige Kostensicherheit
  • plan­bare Bauzeiten
  • hoher Vorfer­ti­gungs­grad
  • geringes Konstruk­ti­ons­ge­wicht bei Aufstockungen
  • seri­elle und modu­lare Lösungen
  • ener­ge­tisch hoch­wer­tige Gebäudehüllen
  • doku­men­tier­bare Mate­rial- und Bauteilqualitäten
  • Erfah­rung mit Wohn‑, Gewerbe- und öffent­li­chen Gebäuden
  • Unter­stüt­zung bei DGNB- und Nachhaltigkeitsanforderungen

Ob Wohnungsbau, Aufsto­ckung, Kita, Büro­ge­bäude oder Gewer­be­halle: Wir betrachten Ihr Projekt ganz­heit­lich und unter­stützen Sie dabei, tech­ni­sche Planung, Wirt­schaft­lich­keit und Förder­fä­hig­keit sinn­voll mitein­ander zu verbinden.

Hinweis: FH Finn­holz erbringt keine Rechts‑, Steuer- oder Finan­zie­rungs­be­ra­tung. Förder­ent­schei­dungen werden ausschließ­lich durch die zustän­digen Förder­geber und Bewil­li­gungs­stellen getroffen. Programme, Kondi­tionen und Haus­halts­mittel können sich jeder­zeit ändern. Förder­an­träge müssen regel­mäßig vor Vorha­bens­be­ginn gestellt werden.

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 FAQ — Häufige Fragen zum Bereich Fördermittel

Was ist der Bau-Turbo?

Der Bau-Turbo ist eine bis Ende 2030 befris­tete Sonder­re­ge­lung im Bauge­setz­buch. Kommunen können damit geeig­nete Wohnungs­bau­pro­jekte schneller zulassen und von bestimmten baupla­nungs­recht­li­chen Vorgaben abwei­chen, ohne zuerst einen Bebau­ungs­plan aufzu­stellen oder zu ändern.

Welche KfW-Programme sind für Mehr­fa­mi­li­en­häuser relevant?

Für klima­freund­liche Mehr­fa­mi­li­en­häuser kommen vor allem KfW 298 und KfW 296 infrage. Bei kommu­nalen Projekten können zusätz­lich die Programme 498 und 499 rele­vant sein.

Welche Förder­mittel gibt es für Holzbau?

Holzbau wird meist nicht allein wegen des Baustoffs geför­dert. Förder­fähig sind vor allem klima­freund­liche Neubauten, sozialer Wohnungsbau, ener­ge­ti­sche Sanie­rungen, Aufsto­ckungen sowie kommu­nale und gewerb­liche Gebäude mit hoher Energie- und Nachhaltigkeitsqualität.

Kann eine Aufsto­ckung geför­dert werden?

Eine Aufsto­ckung kann über Neubau‑, Sanierungs‑, Landes­wohn­raum- und kommu­nale Programme förder­fähig sein. Entschei­dend ist, ob neue abge­schlos­sene Wohn­ein­heiten entstehen und wie die Kosten zwischen Neubau und bestehendem Gebäude abge­grenzt werden.

Die rich­tige Förde­rung für Ihr Bauvorhaben

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Sie planen einen Neubau, eine Aufsto­ckung, eine Nach­ver­dich­tung oder ein modu­lares Gebäude?

Spre­chen Sie früh­zeitig mit FH Finn­holz über: Gebäu­de­kon­zept und Holz­bau­system, Trag­werk und Vorfer­ti­gung, Kosten und Bauzeiten, ener­ge­ti­schen Stan­dard, QNG- und DGNB-Anfor­de­rungen, mögliche KfW-Programme, Landes­wohn­raum­för­de­rung, kommu­nale Förder­mittel sowie Einsatz­mög­lich­keiten des Bau-Turbos